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Der Pfarrgemeinderat (PGR)
Zusammensetzung
Unser Pfarrgemeinderat besteht aus den
amtlichen (Pastor Jörg Meyrer, Kaplan Joseph, Diakon Bert Flohe) und den
8 gewählten Mitgliedern.
z.Z. Iris Harz, Ute Herhold, Marianne Hörster, Ulrike Keuler, Thea Köb,
Gisela Laux, Fritz Langenhorst, Ludwig Schüle
Aufgaben, Kompetenzen und Rechte
Der Pfarrgemeinderat (PGR) bietet eine wichtige
Partizipationsmöglichkeit in der Kirche. Gemäß Satzung und
Ausführungsrichtlinien können je nach Themenfeld abgestufte Formen der
Beteiligung wahrgenommen werden:
Der Pfarrgemeinderat hat ein Recht auf Information, Anhörung,
Mitwirkung, Zustimmung und Beschlussfassung.
Der Pfarrgemeinderat koordiniert, kooperiert und fördert, er vertritt
die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit, er beschließt und
veranlasst, er wird gehört und stimmt zu und er berät und wirkt mit.
Als gewähltes Gremium hat der PGR das Mandat, im Namen der
Mitglieder der Pfarrei in der Öffentlichkeit aufzutreten und in Kirche,
Gesellschaft und Politik Position zu beziehen.
Ein Beschlussrecht besitzt der PGR in allen Fragen, die mit der Aufgabe
zusammenhängen, gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme zu
beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen.
Für die Finanzen und das Personal ist die Kirchenverwaltung
verantwortlich
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Naheres siehe Bistum Trier — Pfarrgemeinderäte
Ordnung für die Pfarrgemeinderäte und Pfarreienräte im Bistum Trier (O-PGR)
Jg. Nr. 151 Art. Nr. 24. |